Unsere Courtage ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluß – unabhängig von dessen Erfüllung – sowie Ausübung eines Vorkaufsrechtes bzw. mit Zuschlag im Wege eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Die Provisionszahlung wird auch dann fällig, wenn ein Mieter oder Pächter ohne schriftlichen Vertrag das vermittelte oder nachgewiesene Objekt bezogen hat. Sämtliche Angaben sind nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit, gemacht. Zwischenverwertung vorbehalten. Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der zutreffenden Gesamtprovision.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Weitergabe der Abschlussmöglichkeit an einen Dritten, der dann abschließt, die vereinbarte Provision zu zahlen. Eine von uns mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird als bisher unbekannt anerkannt, wenn nicht unverzüglich Widerspruch erfolgt. Folgt aus der Gelegenheit eines Vertragsabschlußes innerhalb zwei Jahren ein Ersatz- oder Folgegeschäft, ist hierfür immer die ortsübliche Courtage an uns zu zahlen. Einseitig vereinbarte Optionen zu Gunsten des Mieters/Pächters gelten als provisionspflichtige Laufzeit. Wir sind auch berechtigt, für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Ein beabsichtigter oder erfolgter Vertragsabschluß ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Weitere Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich bestätigt werden. Sollten Teile der Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.

Es wird die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, ausgeschlossen. Desweiteren wird die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, ausgeschlossen.